ANWALTSKANZLEI NORBERT PAUL IN KÖLN

ANWALTSKANZLEI NORBERT PAUL IN KÖLN

Rechtsberatung und Rechtsbetreuung für Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmer

Zögern Sie nicht, sich der Hilfe eines Rechtsanwaltes zu bedienen. Auf diese Weise ist eine bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet. Wir beraten und unterstützen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten kompetent, freundlich und umfassend. Unser Anliegen und unser Anspruch ist es, für Sie pragmatische Lösungen zu entwickeln, dabei aber auch die Kosten im Blick zu haben.

Ich setze mich zuverlässig dafür ein, dass Sie Ihr gutes Recht bekommen.

  • ANWALT NORBERT PAUL IN KÖLN
    Norbert Paul
    Rechtsanwalt
    Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. (Dieter Hildebrandt)
Über mich
ANWALT NORBERT PAUL IN KÖLN
Norbert Paul
Rechtsanwalt
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
  • Rechtsreferendariat beim Landgericht Köln
  • Tätigkeit in der Rechtsabteilung von R.J.Reynolds Tobacco GmbH, Köln
  • Tätigkeit als „Troubleshooter“ bei Citroen Deutschland GmbH, Köln
  • 2003 Zulassung als Rechtsanwalt
  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und Kölner Anwaltsverein

Im Rahmen der Kooperation bietet sich für Sie ein weiträumig abgedecktes Tätigkeitsfeld in rechtlicher Hinsicht:

  • Rechtsanwältin Karin Bölter, Fachanwältin für Strafrecht
  • Rechtsanwältin Kirstin Stolte: Fachanwältin für Strafrecht
  • Rechtsanwalt Helmut Müller: Verkehrsrecht
Kanzlei

Die Kanzleitätigkeit ist überwiegend zivilrechtlich und auf drei große Rechtsgebiete ausgerichtet.

Ziel ist es, Ihnen damit eine kompetente Rechtsdienstleistung zu gewähren und Ihnen den Zugang zum Recht zu ermöglichen. Eine nachhaltige Betreuung unserer Mandanten erfolgt vom ersten Beratungsgespräch bis zum Abschluss der Angelegenheit lösungsorientiert, engagiert und mit dem erforderlichen konsequenten Nachdruck.

  • Schadensersatzrecht

    Sachschaden, Schmerzensgeld, Gesundheits- und Pflegekosten, Mehrbedingte Aufwendungen, Verdienstausfall, entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Verzugsschaden etc.

  • Arbeitsrecht

    Arbeitsvertrag, Kündigungsschutzrecht, Mutterschutzrecht, Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht.

  • Scheidungsrecht

    Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Gütertrennung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich.

Selbstverständlich werden auch weitere zivilrechtliche Angelegenheiten bearbeitet. So auch Mietsachen, erbrechtliche Angelegenheiten oder Vertragssachen.

  • Schadensersatzrecht/Schmerzensgeld

    Im BGB und vielen weiteren Vorschriften wird geregelt, dass derjenige, der fahrlässig oder vorsätzlich das Leben, den Körper, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, verpflichtet ist, den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

    Grundsätzlich geht der Gesetzgeber bei der Art und Weise des zu leistenden Schadensersatzes von der Naturalrestitution aus, also genau der Zustand wieder herzustellen ist, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Ist dies nicht möglich, besteht Anspruch auf Schadensersatz in Geld (§ 251 BGB). Beispielhaft hierfür Schmerzensgeld, Benachteiligung durch Arbeitgeber, nutzlos aufgewendete Urlaubszeit bei Pauschalreisen oder Urheberrechtsverletzung.

    Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden können leicht Schadensersatz und Schmerzensgeld Ansprüche parallel entstehen. In jedem Fall empfiehlt es sich, die eigenen Ansprüche gegenüber dem Versicherer nicht ohne anwaltliche Hilfe geltend zu machen, denn der Versicherer hat ihnen gegenüber ein gänzlich anderes Schadensregulierungsinteresse. Es steht ihnen ein Rechtsanwalt zu, um die Schadensregulierung vorzunehmen. Der Versicherer hat diese Kosten ebenfalls zu übernehmen. Denn auch hier gibt es viele Fallstricke. Es schont ihre Nerven und die Schadensregulierung geht zügiger voran.

  • Arbeitsrecht

    Von zentraler Bedeutung für jeden Menschen ist seine Erwerbstätigkeit. Das Arbeitsrecht regelt unter anderem die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.

    Kern des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird. Besondere Bedeutung kommt der Kündigung zu. Sie greift empfindlich in den Lebenskreis des Betroffenen ein. Es empfiehlt sich, rasch juristischen Rat und Hilfe einzuholen.

  • Scheidungsrecht

    Steht eine Scheidung im Raum, sollte frühzeitig eine Klärung der Situation erfolgen. Oftmals ist eine einvernehmliche Scheidung noch zu realisieren. Sie senkt erheblich die Kosten der Scheidung. Die passende Vorgehensweise und deren rechtliche Konsequenzen sollten im Vorfeld abgesprochen werden. Vielfältige Probleme in Bezug auf Unterhalt und Vermögen sind zu klären. Oftmals spielen Emotionen eine große Rolle. Im Interesse aller, allein schon der Kinder wegen, sollte ein anwaltliches Gespräch rechtzeitig stattfinden, um eine Konfliktlösung im rechtlichen Rahmen zu gewährleisten.

Vergütung

Gebühren und Vergütung Allgemein

Der Rechtsanwalt übt einen Dienstleistungsberuf aus. So wie Sie Anspruch auf fachgerechte Bearbeitung Ihrer Anliegen haben, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf Vergütung seiner Dienste.
Das bedeutet nicht, dass gleich jeder Telefonanruf oder jedes Gespräch mit dem Rechtsanwalt Gebühren auslöst.
Erst wenn Sie mehr verlangen, einen Rat wie Sie Ihre Probleme lösen können, fallen Gebühren an. Auch wenn Sie Unterlagen zum Prüfen übersenden, müssen Sie mit Gebühren rechnen. Schließlich muss der Rechtsanwalt Zeit und Mühe aufwenden, wenn er Ihre Unterlagen durchsehen muss. Ein Gebührentatbestand ist ganz sicher erfüllt, wenn Sie eine schriftliche oder mündliche Vollmacht erteilen, damit der Rechtsanwalt Sie gegenüber Dritten oder vor Gericht vertritt.
Im Zweifelsfall fragen Sie den Rechtsanwalt, mit welchen Kosten und Gebühren Sie bei Mandatserteilung rechnen müssen.
Die Höhe der Gebühren und Kosten hängt immer vom Einzelfall ab. Allgemein sind für Ihre Kostenbelastung maßgeblich:

  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

    Welche Preise sind bei Anwälten zu zahlen? Grundsätzlich gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im gerichtlichen Verfahren dürfen die dort ausgewiesenen Gebühren nicht unterschritten werden. Außergerichtlich können Vergütungsvereinbarungen getroffen werden. Was kostet es nach RVG? Gar nicht einfach zu beantworten, denn das richtet sich nach dem Gegenstandswert oder Streitwert. Dann kommt es noch darauf an, ob der Anwalt nur einen Rat gibt, den Gegner oder Dritte anschreibt oder mit diesen verhandelt oder einen Vergleich abschließt und schließlich, wie kompliziert die Sache war. Es kommt prinzipiell nicht darauf an, wie lange der Anwalt an der Sache arbeitet, wie viel er schreibt oder untersucht und schon gar nicht, ob er Erfolg hat oder nicht.

  • Vergütungsvereinbarung

    Transparenter erscheint da eine Vergütungsvereinbarung. Sie können eine Pauschalvergütung oder Stundensätze vereinbaren.
    Die vereinbarte Vergütung darf in außergerichtlichen Angelegenheiten niedriger sein, als es nach dem RVG wäre, § 4 RVG. Eine Vergütungsvereinbarung empfiehlt sich bspw. bei ständiger Beratung eines Unternehmens.
    In gerichtlichen Angelegenheiten darf das vereinbarte Honorar nicht niedriger sein, als es nach dem RVG wäre, § 49 b Absatz 1 Satz 1 BRAO. Erfolgshonorar ist in Deutschland gesetzlich verboten, sofern das RVG nichts anderes bestimmt, § 49 b Absatz 2 BRAO. Die maßgebliche Ausnahme wird in § 4 a Absatz 1 Satz 1 RVG geregelt. Soweit das Honorar aufgrund der Honorarvereinbarung höher ist, als es nach dem RVG wäre, muß es weder von der Gegenseite bei Obsiegen noch von Ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet werden.
    Der Stundensatz beträgt 230,-- Euro zzgl. MwSt. Hinzu kommen Auslagen und Porto etc.. Das gilt aber nur für Tätigkeiten, die anlassbezogen sind (andere Vereinbarungen sind also bei ständiger Beratung möglich). Soweit die Tätigkeit überblickbar ist, lässt sich auch ein bestimmter Preis festlegen. Meist wird der Anwalt hierfür einen Blick auf die Unterlagen werfen müssen, der zur Preisfindung dient und nichts kosten sollte. Je mehr Informationen Sie haben, desto genauer kann die Kalkulation ausfallen. Basis bleibt auch hier generell der Zeitaufwand, die Bedeutung der Angelegenheit und ihre Schwierigkeit.